Was die Strafen oder Bußgelder betrifft, die durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehen können, sollten Sie beachten, dass es in der Verantwortung des Mieters liegt, die Verkehrsregeln sowie die Zugangs- und Parkbeschränkungen der besuchten Orte einzuhalten.
Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften und/oder Beschränkungen führt zu Bußgeldern, die von unserem dafür zuständigen Team bearbeitet werden müssen. Die Verwaltung dieser Strafen ist nicht im Mietpreis des Fahrzeugs enthalten. Daher wird jede Strafe, die wir erhalten, Verwaltungskosten verursachen, die vom Mieter zu bezahlen sind.
Die Verwaltungskosten betragen 30 € pro erhaltenem Bußgeld.